FAQ

1. Ausbildung
27.03.2007 | 2.309 Klicks
1.1. Voraussetzung für eine Ausbildung
Die Voraussetzung für eine betriebliche Ausbildung ist eine Hauptschulabschluss, den man nach der Klasse 9 auf der Hauptschule erhält.
Einige Ausbildungsbetriebe fordern auch einen Realschulabschluss. Dies hängt jedoch immer vom Betrieb ab und sollte in jedem Fall individuell erfragt werden.
13.05.2007 | 511 Klicks
1.2. Bewerbung
Um als Lehrling in einem Betrieb angenommen zu werden, muss man sich dort mit einem Bewerbungsschreiben vorstellen. Ein Bewerbungsschreiben setzt sich üblicherweise aus drei Komponenten zusammen: Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf und  Abschlusszeugniss.
Wichtig ist, dass die Bewerbung mindestens ein halbes Jahr im Voraus erfolgt, noch besser, wenn sie noch früher auf den Weg gebracht wird.
Genauso wichtig ist jedoch, dass man sich bei mehreren Firmen bewirbt, denn die Wahrscheinlichkeit, dass man bei der ersten Bewerbung angenommen wird, ist relativ gering.

Im Motivationsschreiben solltest du der Firma darlegen, warum du dich für den Beruf interessierst und welche Fähigkeiten du mitbringst, die erforderlich bzw. nützlich sind. Darüber hinaus solltest du erwähnen, wenn du schon einmal Erfahrungen in dem Beruf gesammelt hast beispielsweise durch ein Praktikum
Dabei ist besonders wichtig, dass du kompakt das Wichtigste schreibst und irrelevante Informationen aussparst, denn für die Firmen bedeutet dies Arbeitszeit und diese wollen sie so effektiv wie möglich einsetzen.

Der tabellarische Lebenslauf soll den schulischen bzw. beruflichen Lebensweg eines Menschens noch mal anhand der wichtigsten Eckdaten aufzeigen.

Das Abschlusszeugnis soll die erbrachten Leistungen des Schülers dokumentieren, ganz besonders auch seinen individuellen Stärken und Schwächen. Oftmals liegt noch nicht das Abschlusszeugniss vor, wenn man sich bewirbt. In diesem Fall ist es geboten das letzte Zeugnis, das man erhalten hat, zu verwenden.

Als zusätzliche Anlagen können Nachweise über besondere Qualifikationen oder Fähigkeiten verwendet werden. Wenn man sich beispielsweise für einen Beruf bewirbt, bei dem Sprachkenntnisse in Englisch wünschenswert sind, und man eine Bescheinigung über einen Aufenthalt in England an einer Sprachschule hat, dann sollte man diesen auf jeden Fall als Anlage mitsenden. Oder um ein weiteres Beispiel anzuführen: wenn man sich für einen Beruf bewirbt, bei dem oftmals Korrespondenz wichtig ist, sollte man erwähnen, wenn man einen Kurs im Zehn-Finger - Schreiben absolviert hat.

Wenn man keine Rückmeldung von einer Firma erhält, dann bedeutet dies leider meistens, dass man abgelehnt wurde. Nach einer Frist von zwei Wochen kann man jedoch durchaus noch einmal bei dem jeweiligen Unternehmen nachfragen.
26.05.2007 | 520 Klicks
1.3. Vorstellungsgespräch
Bei einem Vorstellungsgespräch geht es darum, dass Ihr möglicherweise künftiger Arbeitgeber Sie besser kennenlernen will. Da der Zeitraum, in dem dies geschieht, äußerst knapp bemessen ist, gilt hier: der erste Eindruck zählt. Daher ist ein gepflegtes Erscheinungsbild Pflicht, möchte man ernsthaft in die Auswahl kommen. Dies muss nicht immer bedeuten, dass Männer einen Anzug oder ein Sakko tragen müssen; dies kann man jedoch machen, wenn man unsicher ist, wie man sich sonst angemessen kleiden sollte.
Zudem gilt, man sollte niemals mit einem Kaugummi im Mund zu einem Vorstellungsgespräch kommen, ebensowenig sollte man den  MP3-Player oder ähnliches sichtbar tragen. Natürlich kann man beides auf dem Weg nutzen, aber bevor man das Firmengelände betritt, sollte man den MP3-Player im Rucksack verstauen und den Kaugummi entsorgen.
Ansonsten gilt: ein selbstsicherer, jedoch nicht überheblicher Auftritt, bei dem man sich natürlich gibt, ist meistens der Schlüssel zum Erfolg. Ein dazugehörendes Element ist der Grundsatz: niemals die Hände in die Taschen, gerade wenn man referiert oder ein Projekt vorstellt, nicht.
Aufmerksam sollte man werden, wenn eigene Schwächen angesprochen werden, bzw. wenn es um möglicherweise kritikfähige Punkte des eigenen Arbeitsverhaltens geht. So sollte man niemals sagen, man habe in einer Situation, in der die Arbeiten von Umfang her nicht mehr zu bewältigen waren, einfach manches nicht erledigt, sondern hier sollte man sich mit Formulierungen wie: Ich habe Prioritäten gesetzt und diesen entsprechend gearbeitet, helfen.
03.06.2007 | 499 Klicks
1.4. Kann ich die Anfahrt zur Berufsschule steuerlich geltend machen?

Die Stiftung Warentest weist in ihrem Magazin vom Monat Mai darauf hin, dass bei Auszubildenden der Besuch der Berufsschule als Auswärtstätigkeit anzusehen ist. Dies bedeutet, dass für die Fahrten nicht die Pendlerpauschale gilt, die erst ab dem 20. Kilometer ausgezahlt wird, sondern dass die Fahrtkosten voll geltend gemacht werden können.
Durch die Werbungskosten können Auszubildende, denen unter Umständen wegen zu hoher Einkünfte das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird, unter die Einkommensgrenze fallen nach Abzug der Werbungskosten. Dabei ist jedoch der Werbungskostenfreibetrag von 970 Euro zu beachten.

19.05.2008 | 320 Klicks
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