FAQ
1. Vergabekriterien der ZVS
Die Studienplätze, die von der ZVS vergeben werden, werden anteilig zu 20% an die Abiturbesten (beste Abiturgesamtnote), zu 20% nach Wartezeit und zu 60% nach den Kriterien der Hochschule vergeben. Wenn die Hochschule jedoch keine Kriterien angegeben und diese Aufgabe der ZVS übertragen hat, dann werden diese Studienplätze ebenfalls nach den besten Abiturnoten vergeben. Dann liegt der Numerus Clausus jedoch oftmals niedriger als bei dem NC für die Abiturbesten. Dies ist besonders interessant für Leute, die sich für einen Studiengang mit einem sehr hohen Numerus Clausus bewerben möchten wie beispielsweise Medizin.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der ZVS.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der ZVS.
03.06.2007 | 566 Klicks







