FAQ

1. BAfög
BAfög ist die Abkürzung für die finanzielle Unterstützung, die Schülern und Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zusteht. Generell Anspruch besteht für Studenten und Schüler, wenn bei diesen begründet Aussicht auf eine erfolgreiche Beendigung des Schulbesuchs bzw. des Studiums besteht. Zudem wird BAfög überwiegend Leuten genehmigt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Darüber hinaus darf der Antragsteller nicht älter als 29 Jahre sein.
Bei Schülern ist BAfög immer ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Studenten setzt sich BAfög im Regelfall zu jeweils 50% aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und einem zinslose Darlehnen zusammen.
Die Höhe, in der ein Student oder Schüler BAfög erhält, hängt davon ab, über welche Einkünfte der Antragsteller verfügt und über welches Vermögen er verfügen kann. Darüber hinaus werden auch Einkünfte und Vermögen der Eltern und der Ehegattin bzw. des Ehegatten berücksichtigt. Auch fließt die Wohnsituation ein, denn ein Student, der in einer eigenen Wohnung wohnt, kann maximal 580€ erhalten, während ein Student, der bei seinen Eltern wohnt maximal 430 € erhalten kann.
Schüler erhalten üblicherweise für die Dauer des Schulbesuchs BAfög, auch wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Bei Studenten gilt, dass BAfög für die Regelstudienzeit gezahlt wird, maximal noch 12 Monate darüber hinaus, dies jedoch nur unter sehr strengen Auflagen, so muss der Studierende eine Bescheinigung der Hochschule beibringen, dass er das Studium binnen der 12 Monate abschließen kann.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt vierteljährlich. Dabei richtet sich die Höhe der Raten nach dem Einkommen. Wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, dem wird die Rückzahlung so lange gestundet, bis wieder ein ausreichendes Einkommen vorliegt.
Wer sein Studium erst nach dem 1. März 2001 begonnnen hat muss maximal 10.000 Euro zurück-, zahlen.
Es gibt zudem auch Teilerlasse, wenn man sein Studium mindestens vier Monate vor Ende der maximalen Förderdauer beendet, können einem bis zu 2.500 Euro des Darlehns erlassen werden. Für Studenten, die zu den besten 30% der Absolventen gehören, gibt es noch weitere Erlassstaffelungen: 25% wenn der Abschluss im maximalen Förderungszeitraum erreicht wurde, 20% wenn der maximale Förderungszeitraum um maximal 6 Monate überzogen wurde oder aber für Absolventen von Akademien, 15% wenn der Abschluss maximal 12 Monate nach dem Höchsförderungszeitraum abgelegt wurde.
Ebenfalls Nachlässe erhält, wer sein Darlehnen mit höheren Raten ablöst.

Weiterführende Informationen bietet der BAfög-Rechner des Bundesministeriums für Bildung.
01.06.2007 | 669 Klicks
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