FAQ
- 1. Studium
1.1. Voraussetzung für ein Studium
Allgemeine Vorraussetzung für ein Studium an einer Universität ist die allgemeine Fachhochschulreife, meist auch besser bekannt unter dem Namen Abitur, kurz: Abi.
Die allgemeine Fachhochschulreife erhält jeder, der an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule erfolgreich die 13. Klasse absolviert und die damit verbundene Abitur-Qualifikation erhält und die Abiturklausuren besteht.
Wenn der Staat jedoch nicht in der Lage ist, die Nachfrage an Studienplätzen zu decken, kommt es zu einer Zulassungsbeschränkung, die als Numerus Clausus bekannt ist.
Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt. Die Fachhochschulreife erlangt, wer am Gymnasium oder der Gesamtschule oder einer anderen höheren Schule erfolgreich die 12. Klasse absolviert und im Anschluss daran ein einjähriges Berufspraktikum durchführt oder aber eine Lehre macht.
Die allgemeine Fachhochschulreife erhält jeder, der an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule erfolgreich die 13. Klasse absolviert und die damit verbundene Abitur-Qualifikation erhält und die Abiturklausuren besteht.
Wenn der Staat jedoch nicht in der Lage ist, die Nachfrage an Studienplätzen zu decken, kommt es zu einer Zulassungsbeschränkung, die als Numerus Clausus bekannt ist.
Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule ist die Fachhochschulreife, auch Fachabitur genannt. Die Fachhochschulreife erlangt, wer am Gymnasium oder der Gesamtschule oder einer anderen höheren Schule erfolgreich die 12. Klasse absolviert und im Anschluss daran ein einjähriges Berufspraktikum durchführt oder aber eine Lehre macht.
09.03.2007 | 661 Klicks
1.2. Wie finde ich eine Uni oder FH im Internet
Die Internetseiten der Universitäten sind meistens unter einer Adresse in dem Format: www.uni-"Stadtname".de zu erreichen, also beispielsweise unter www.uni-koeln.de.
Die Internetseiten der Fachhochschulen haben leider keine standardisiertes Format, daher greift man hier am besten auf eine Suchmaschine zurück und verwendet als Suchbegriffe: "Stadtname" und Fachhochschule.
Die Internetseiten der Fachhochschulen haben leider keine standardisiertes Format, daher greift man hier am besten auf eine Suchmaschine zurück und verwendet als Suchbegriffe: "Stadtname" und Fachhochschule.
13.05.2007 | 545 Klicks
1.3. Wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz
Die Frage, wo man sich um einen Studienplatz an einer Universität bewirbt, ist leider pauschal nicht zu beantworten. Folgende Studiengänge werden bundesweit von der ZVS vergeben:
- Biologie
- Medizin
- Pharmazie
- Psychologie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Biologie
- Medizin
- Pharmazie
- Psychologie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
Die Kapazitäten aller anderen Studiengänge kann theoretisch jeweils die Universität vergeben, jedoch werden in der Praxis auch andere Studiengänge von der ZVS betreut. Um herauszufinden, wo welche Regelung bei dem eigenen Studienwunsch gültig ist, hilft nur eine Recherche auf der Internetseite der ZVS bzw. auf den Internetseiten der in Frage kommenden Universitäten.
13.05.2007 | 564 Klicks
1.4. Vergabekriterien der ZVS
Die Studienplätze, die von der ZVS vergeben werden, werden anteilig zu 20% an die Abiturbesten (beste Abiturgesamtnote), zu 20% nach Wartezeit und zu 60% nach den Kriterien der Hochschule vergeben. Wenn die Hochschule jedoch keine Kriterien angegeben und diese Aufgabe der ZVS übertragen hat, dann werden diese Studienplätze ebenfalls nach den besten Abiturnoten vergeben. Dann liegt der Numerus Clausus jedoch oftmals niedriger als bei dem NC für die Abiturbesten. Dies ist besonders interessant für Leute, die sich für einen Studiengang mit einem sehr hohen Numerus Clausus bewerben möchten wie beispielsweise Medizin.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der ZVS.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der ZVS.
03.06.2007 | 582 Klicks
1.5. Wer ist eigentlich AntOn?
Hinter dem Kürzel AntOn verbirgt sich der online Service der ZVS: Antrag Online, dabei handelt es sich um ein Service-Modul mit dem man seinen Antrag auf Zulassung zu einem Studiengang online ausfüllen lassen kann. Danach jedoch muss der Antrage ausgedruckt werden und mit einer beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses sowie einer Meldebestätigung, die schon in dem Formular der ZVS integriert ist, an die ZVS gesand werden.
Man sollte dabei besonders auf die Fristen, die einem durch die ZVS gesetzt werden, achten, da sonst der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Man sollte dabei besonders auf die Fristen, die einem durch die ZVS gesetzt werden, achten, da sonst der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden kann.
13.05.2007 | 571 Klicks
1.6. BAfög
BAfög ist die Abkürzung für die finanzielle Unterstützung, die Schülern und Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zusteht. Generell Anspruch besteht für Studenten und Schüler, wenn bei diesen begründet Aussicht auf eine erfolgreiche Beendigung des Schulbesuchs bzw. des Studiums besteht. Zudem wird BAfög überwiegend Leuten genehmigt, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Darüber hinaus darf der Antragsteller nicht älter als 29 Jahre sein.
Bei Schülern ist BAfög immer ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Studenten setzt sich BAfög im Regelfall zu jeweils 50% aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und einem zinslose Darlehnen zusammen.
Die Höhe, in der ein Student oder Schüler BAfög erhält, hängt davon ab, über welche Einkünfte der Antragsteller verfügt und über welches Vermögen er verfügen kann. Darüber hinaus werden auch Einkünfte und Vermögen der Eltern und der Ehegattin bzw. des Ehegatten berücksichtigt. Auch fließt die Wohnsituation ein, denn ein Student, der in einer eigenen Wohnung wohnt, kann maximal 580€ erhalten, während ein Student, der bei seinen Eltern wohnt maximal 430 € erhalten kann.
Schüler erhalten üblicherweise für die Dauer des Schulbesuchs BAfög, auch wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Bei Studenten gilt, dass BAfög für die Regelstudienzeit gezahlt wird, maximal noch 12 Monate darüber hinaus, dies jedoch nur unter sehr strengen Auflagen, so muss der Studierende eine Bescheinigung der Hochschule beibringen, dass er das Studium binnen der 12 Monate abschließen kann.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt vierteljährlich. Dabei richtet sich die Höhe der Raten nach dem Einkommen. Wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, dem wird die Rückzahlung so lange gestundet, bis wieder ein ausreichendes Einkommen vorliegt.
Wer sein Studium erst nach dem 1. März 2001 begonnnen hat muss maximal 10.000 Euro zurück-, zahlen.
Es gibt zudem auch Teilerlasse, wenn man sein Studium mindestens vier Monate vor Ende der maximalen Förderdauer beendet, können einem bis zu 2.500 Euro des Darlehns erlassen werden. Für Studenten, die zu den besten 30% der Absolventen gehören, gibt es noch weitere Erlassstaffelungen: 25% wenn der Abschluss im maximalen Förderungszeitraum erreicht wurde, 20% wenn der maximale Förderungszeitraum um maximal 6 Monate überzogen wurde oder aber für Absolventen von Akademien, 15% wenn der Abschluss maximal 12 Monate nach dem Höchsförderungszeitraum abgelegt wurde.
Ebenfalls Nachlässe erhält, wer sein Darlehnen mit höheren Raten ablöst.
Weiterführende Informationen bietet der BAfög-Rechner des Bundesministeriums für Bildung.
Bei Schülern ist BAfög immer ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Studenten setzt sich BAfög im Regelfall zu jeweils 50% aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss und einem zinslose Darlehnen zusammen.
Die Höhe, in der ein Student oder Schüler BAfög erhält, hängt davon ab, über welche Einkünfte der Antragsteller verfügt und über welches Vermögen er verfügen kann. Darüber hinaus werden auch Einkünfte und Vermögen der Eltern und der Ehegattin bzw. des Ehegatten berücksichtigt. Auch fließt die Wohnsituation ein, denn ein Student, der in einer eigenen Wohnung wohnt, kann maximal 580€ erhalten, während ein Student, der bei seinen Eltern wohnt maximal 430 € erhalten kann.
Schüler erhalten üblicherweise für die Dauer des Schulbesuchs BAfög, auch wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Bei Studenten gilt, dass BAfög für die Regelstudienzeit gezahlt wird, maximal noch 12 Monate darüber hinaus, dies jedoch nur unter sehr strengen Auflagen, so muss der Studierende eine Bescheinigung der Hochschule beibringen, dass er das Studium binnen der 12 Monate abschließen kann.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt vierteljährlich. Dabei richtet sich die Höhe der Raten nach dem Einkommen. Wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, dem wird die Rückzahlung so lange gestundet, bis wieder ein ausreichendes Einkommen vorliegt.
Wer sein Studium erst nach dem 1. März 2001 begonnnen hat muss maximal 10.000 Euro zurück-, zahlen.
Es gibt zudem auch Teilerlasse, wenn man sein Studium mindestens vier Monate vor Ende der maximalen Förderdauer beendet, können einem bis zu 2.500 Euro des Darlehns erlassen werden. Für Studenten, die zu den besten 30% der Absolventen gehören, gibt es noch weitere Erlassstaffelungen: 25% wenn der Abschluss im maximalen Förderungszeitraum erreicht wurde, 20% wenn der maximale Förderungszeitraum um maximal 6 Monate überzogen wurde oder aber für Absolventen von Akademien, 15% wenn der Abschluss maximal 12 Monate nach dem Höchsförderungszeitraum abgelegt wurde.
Ebenfalls Nachlässe erhält, wer sein Darlehnen mit höheren Raten ablöst.
Weiterführende Informationen bietet der BAfög-Rechner des Bundesministeriums für Bildung.
01.06.2007 | 683 Klicks
1.7. Duales Studium
Als Duales Studium bezeichnet man die Kombination von Studium und Lehre. Dabei handelt es sich immer um thematisch sehr eng verwandte Berufe bzw. Betätigungsfelder.
Typischerweise werden diese dualen Studiengänge von Firmen offeriert, die dann die Ausbildung in ihren eigenen Lehrwerkstätten durchführen lassen und das Studium an einer nahegelegenen Fachhochschule oder einer Universität. Äußerst positiv dabei ist, dass der Student meistens von dem jeweiligen Anbieter eines solchen dualen Studiums finanziell unterstützt wird, und dass man eine verkürzte Ausbildungszeit durchläuft. Ebenfalls zu den positiven Aspekten zählt die perfekte Verzahnung von Theorie und Praxis.
Jedoch bedeutet ein duales Studium auch eine sehr hohe Arbeitsbelastung, da oftmals eine Hochschule und die Berufsschule, zwar an verschiedenen Tagen, jedoch parallel besucht werden müssen, und dass der Student in den Semesterferien meist als Azubi in der Firma arbeiten muss.
Darüber hinaus muss der Student in den meisten Fällen die Kosten seiner Ausbildung tragen, wenn er diese nicht ordnungsgemäß beendet.
Typischerweise werden diese dualen Studiengänge von Firmen offeriert, die dann die Ausbildung in ihren eigenen Lehrwerkstätten durchführen lassen und das Studium an einer nahegelegenen Fachhochschule oder einer Universität. Äußerst positiv dabei ist, dass der Student meistens von dem jeweiligen Anbieter eines solchen dualen Studiums finanziell unterstützt wird, und dass man eine verkürzte Ausbildungszeit durchläuft. Ebenfalls zu den positiven Aspekten zählt die perfekte Verzahnung von Theorie und Praxis.
Jedoch bedeutet ein duales Studium auch eine sehr hohe Arbeitsbelastung, da oftmals eine Hochschule und die Berufsschule, zwar an verschiedenen Tagen, jedoch parallel besucht werden müssen, und dass der Student in den Semesterferien meist als Azubi in der Firma arbeiten muss.
Darüber hinaus muss der Student in den meisten Fällen die Kosten seiner Ausbildung tragen, wenn er diese nicht ordnungsgemäß beendet.
06.05.2007 | 636 Klicks
1.8. Auslandssemester
Wenn man das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden kann, dann ist dies oftmals eine sehr angenehme und produktive Mischung.
01.01.1970 | 494 Klicks







