Glossar Campus

Bei dem Numerus clausus handelt es sich um eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge bei denen die Nachfrage das Angebot der Universität übersteigt. Der Numerus clausus wird so gewählt, dass so viele Leute zugelassen werden, wie Plätze vergeben werden. Daher variiert der Numerus clausus, da er wie eben beschrieben, immer aus der Nachfrage resultiert.
Wer, weil seine Abitur-Durchschnittsnote unter dem Numerus Clausus liegt, keine Zulassung erhält, der kann eine Zulassung über Wartesemester erhalten. Dazu muss man sich jedes Semester um eine Zulassung in dem Studiengang bewerben. Jedoch kann die Wartezeit für einen Studienplatz mehrere Jahre betragen. Nähere Informationen dazu erhält man auf der Internetseite der ZVS bzw. der jeweiligen Universität.
Impressum | Inhalte © by StudiCenter.de 2002 - 2010 | Kontakt
# apexx CMS & Portalsystem - © by
Stylemotion.de
Design byAnton Luskan